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Aktuelle News zu Berufsunfähigkeit und Versicherungsombudsmann

Berufsunfähigkeitsversicherung: Prävention rückt in den Fokus

Psychische Leiden sind die Hauptursache für Berufsunfähigkeit (BU). Laut der aktuellen Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht fast jeder dritte Fall (29 Prozent) auf seelische Erkrankungen zurück. Tendenz: steigend, wie sich auch an den psychisch bedingten Fehlzeiten ablesen lässt, die sich zwischen 2006 und 2018 fast verdoppelt haben.

Um diesem unseligen Trend entgegenzuwirken, nehmen mehr und mehr Versicherer auch die Vorbeugung in den Fokus. Und zwar nicht nur Kranken-, sondern auch Berufsunfähigkeitsversicherer. Die neueste Entwicklung am Markt: BU-Policen, die den Versicherten Zugang oder Zuschüsse zu psychologischen Präventionsmaßnahmen gewähren. Das Spektrum reicht von Mental-Coach über Anti-Stress-App bis hin zu Online-Psychotherapie. Fruchtet eine solche Maßnahme, resultiert daraus eine Win-win-Situation – die Versicherten bleiben gesund, der Versicherer spart die Kosten für eine BU-Rente.

Experten betonen allerdings, dass für die Tarifauswahl andere Leistungsmerkmale wichtiger sind. Eine fundierte Beratung ist daher vor dem Vertragsschluss unabdingbar.

Versicherungsombudsmann zieht erste Bilanz

Seit gut einem Jahr vermittelt Versicherungsombudsmann Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier mit seinem Team bei Unstimmigkeiten zwischen Versicherern und Kunden. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht übernahm die Führung der Streitschlichtungsstelle von Prof. Dr. Günter Hirsch. Im Fachmagazin Procontra zog er nun eine erste Bilanz.

Eine Erkenntnis ist die „erfreulich geringe“ Anzahl von Beschwerden über freie Vermittler. Auf sie entfielen von den insgesamt rund 17.500 eingegangenen Beschwerden lediglich 260, also etwa 1,5 Prozent. Zudem hob Schluckebier hervor, dass die Vermittler sich „durchweg kooperativ“ verhalten. Häufiger hat er mit ihnen ohnehin in einer anderen Rolle zu tun: „In vielen Fällen vertreten Vermittler den Beschwerdeführer bei Beschwerden gegen das Unternehmen.“ Der Ombudsmann fungiert als unabhängige und kostenfreie Anlaufstelle für Versicherte, die sich ungerecht behandelt fühlen. Im Zuge einer außergerichtlichen Streitbeilegung kann er Versicherer bei Streitwerten bis € 10.000 zur Leistung verpflichten.

 

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