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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

    Fahrraddiebstahl: Schäden im Jahr 2024 in Rekordhöhe

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 22.04.2025 von Barbara Bocks. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Erstmal die gute Nachricht, was Fahrraddiebstahl angeht: „Im vergangenen Jahr wurden rund 135.000 versicherte Fahrräder gestohlen, das sind 10.000 weniger als im Vorjahr“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Versicherer (GDV). Und jetzt die schlechte: „Dennoch mussten Versicherer mit 160 Millionen Euro rund 10 Millionen Euro mehr leisten als im Jahr zuvor. Das ist der höchste Stand der vergangenen 20 Jahre.“

    Vor allem hochwertige Räder und E-Bikes gestohlen

    Die steigenden Kosten trotz sinkender Fallzahlen führt der GDV darauf zurück, dass Fahrraddiebe eine andere Strategie fahren: „Die Täter gehen offenbar gezielter vor und stehlen vor allem hochwertige Räder und E-Bikes. Der durchschnittliche Schaden liegt inzwischen bei rund € 1.190– mehr als dreimal so viel wie vor 20 Jahren“, so Asmussen.

    Hälfte der Hausratversicherten mit Fahrradschutz

    Das Problem reicht dabei weit über die versicherten Fälle hinaus: Insgesamt wurden 2024 laut polizeilicher Kriminalstatistik rund 246.600 Fahrraddiebstähle polizeilich erfasst. Viele dieser Diebstähle betreffen also unversicherte Räder – oder Räder, deren Schutz nicht

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    Schäden durch Naturgefahren und Aktienbesitz in Deutschland

    Schäden durch Naturgefahren auch 2024 auf hohem Niveau 

    Vor allem infolge der Hochwasser im Mai und Juni lag die Summe der Schäden durch Sturm, Hagel und Überschwemmung 2024 erneut über der Fünf-Milliarden-Marke. Wie der Versicherer-Gesamtverband GDV mitteilte, sank die Gesamtzahl gegenüber 2023 zwar um rund  € 100 Millionen auf € 5,5 Milliarden. 

    Eine besorgniserregende Tendenz zeigt sich aber bei den Elementarschäden wie Überschwemmungen, die nach € 300 Millionen und € 1,0 Milliarde in den beiden Vorjahren nunmehr auf € 2,5 Milliarden gestiegen sind. Davon gehen circa zwei Milliarden auf das Juni-Hochwasser zurück, das vor allem in Bayern und Baden-Württemberg wütete. Gegen die wachsende Überschwemmungsgefahr ist nur etwa jedes zweite Gebäude in Deutschland mit einem Elementarschutz versichert. 

    Unterdurchschnittlich fiel dagegen der Naturgefahrenbedingte Schaden in der Kfz-Versicherung aus: Mit rund € einer Milliarde lag er etwa eine Viertelmilliarde unter dem Schnitt der Vorjahre. Das dürfte sich indes nicht in den Beiträgen bemerkbar machen, denn an anderen Fronten ringen die Kfz-Versicherer mit immensen Kostensteigerungen.

    In der Mittelschicht angekommen: Aktienbesitz in Deutschland 

    Rund 12,1 Millionen Aktionäre gibt es laut Deutschem Aktieninstitut hierzulande, 2015 waren es lediglich gut 9 Millionen. Dass sich nur Menschen mit hohem Einkommen ein Börsenengagement leisten k1y1z2

    Fahrradversicherung: Wie sich Anbieter vor Missbrauch schützen

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 07.04.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Man kann es sich natürlich schönreden. Wie so oft. Dann fallen Sätze wie: „Ist doch nicht so schlimm“ oder „Trifft ja keinen armen“. Doch es ist und bleibt Betrug, was sich da in manchen Fahrradwerkstätten neuerdings mutmaßlich ereignet. „Fahrradbesitzer bringen ihr Fahrrad in die Werkstatt, wo sie nicht nur einen Kostenvoranschlag erhalten, sondern auch den Hinweis, eine Fahrradversicherung abzuschließen, um die Reparaturkosten später über diese abzurechnen“, berichtet Jörg Fischer, Leiter der Schadenabteilung bei den NV-Versicherungen.

    Schaden melden, der schon vorher da war

    Also schnell eine Police, um den schon vorhandenen Schaden bezahlen zu lassen? Das ist eine Praktik, die auch Axel Börner vom Branchendienstleister Friss Betrugsprävention schon beobachtet hat: Kunden schließen online eine Police ab und melden ein paar Stunden später den Schaden, der schon vorher da war.

    Nun also auch mit Fahrrädern? Vielleicht. Auch andere Fahrradversicherer halten es zumindest für möglich. So sagt etwa Georg Düsener, Referent Vertrieb bei Linexo, der Fahrradmarke des Versicherers Wertgarantie: „Es kommt vor, dass Versicherungsantrag und

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    Darf Radfahren wegen Trunkenheit behördlich verboten werden?

    Ein Mann hatte seine Fahrerlaubnis verloren, da er bereits mehrfach wegen Trunkenheitsfahrten aufgefallen war. Zum Fall: Im Sommer 2019 war er mit einem fahrerlaubnisfreien Mofa unterwegs und stürzte dabei schwer. Eine Blutalkoholuntersuchung ergab eine Konzentration von 1,83 Promille. Aufgrund dieses Vorfalles ordnete die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, um die Fahreignung überprüfen zu lassen.

    Klage gegen Verbot

    Die Behörde untersagte dem Mann schließlich das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr, auch fahrerlaubnisfreier, da er der Anordnung nicht nachkam. Als rechtliche Grundlage hierfür diente die Fahrerlaubnis-Vorordnung, konkret § 3 FeV. Wie das zuständige Oberverwaltungsgericht Saarlouis mitteilte, wird dem Betroffenen damit auch das Nutzen von Fahrrädern und E-Scootern zur Fortbewegung verwehrt.

    Daraufhin klagte der Mann gegen das Verbot vor dem OVG Saarlouis. Er berief sich auf diverse  Urteile anderer Oberverwaltungsgerichte mit dem Argument, dass mit § 3 FeV keine tragfähige Argumentation für das ausgesprochene Verbot zugrunde liegt. Die Vorschrift sei entweder in ihrer Anwendung unverhältnismäßig oder zu unbestimmt.

    Ähnlicher Fall

    So hatte beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit dem Urteil vom 20. März 2024 (10 A 10971) entschieden, dass einer Frau, die mehrfach unter dem Einfluss

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