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Mai 30 2020

Versicherungen im Ehrenamt

Viele Menschen sind ehrenamtlich im Verein, der Kirchengemeinde oder einer anderen gemeinnützigen Organisation tätig. Aber kaum einer macht sich Gedanken darüber, wie es um den Versicherungsschutz bestellt ist. Auch in der Zeit, in der man sich für einen guten Zweck engagiert oder für andere Personen einsetzt, kann man einen Schaden erleiden bzw. anderen einen Schaden zufügen.

Wichtige Policen für Ehrenamtler

Die wichtigsten Versicherungspolicen für Ehrenamt-Tätige umfassen Privathaftpflicht- Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung. Die beiden erstgenannten Vertragsarten gelten als die bedeutendsten privaten Versicherungen überhaupt, die jeder besitzen sollte.

Gesetzliche Unfallversicherung zahlt für Arbeitsunfälle im Ehrenamt

Wer offiziell ein Ehrenamt bekleidet, ist während dieser Tätigkeit über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Damit das Ehrenamt auch als solches gilt, muss die Mitarbeit fünf Kriterien erfüllen: sie ist unentgeltlich und freiwillig, zudem wird sie kontinuierlich und organisiert ausgeführt und kommt anderen zugute.

Gesetzliche Unfallversicherung leistet mehr als gesetzliche Krankenversicherung

Geschieht beispielsweise während eines ehrenamtlichen Einsatzes oder auf dem Weg dorthin ein Unfall, so tritt (wie bei Arbeitsunfällen auch) die gesetzliche Unfallversicherung ein. Das bedeutet für den Versicherten oftmals eine bessere Leistung, als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Rentenleistung bei bleibender Invalidität

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nicht nur Behandlungskosten, sondern auch Zuzahlungen für Medikamente oder die Taxifahrt zum Arzt. Des weiteren kommt sie für Spätfolgen auf, sofern ein Unfall zur Invalidität führt. Ist die Erwerbstätigkeit um mindestens 20 Prozent reduziert, wird eine monatliche lebenslange Rente gezahlt.

In der Regel haben Vereine eine Haftpflichtversicherung für Mitglieder abgeschlossen

Verursacht der ehrenamtlich Tätige während seines Einsatzes einen Schaden, so muss er dafür meist nicht selbst einstehen. In der Regel schließt der Verein bzw. die Organisation für Ehrenamtler eine entsprechende Haftpflichtversicherung ab, um Mitglieder bzw. Mitarbeiter vor Schadenersatzansprüchen zu bewahren.

Nach Versicherungsstatus erkundigen

Ob Fußballverein, Kegelclub, Tafeln etc. - Personen, die ein Ehrenamt ausführen, sind nicht immer automatisch über den Verein abgesichert, wenn sie für diesen aktiv werden. Daher sollte sich jeder im eigenen Interesse, vor Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit nach dem Versicherungsstatus erkundigen.

 

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