google bewertungen
blockHeaderEditIcon

Aktuelle News zur betrieblichen Altersversorgung und zur Dauer von Bearbeitungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Betriebsrente über Pensionskasse soll Insolvenzschutz erhalten

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) kann über verschiedene sogenannte Durchführungswege erfolgen, zu denen die Pensionskasse gehört. Diese birgt ein gewisses Risiko: Werden Arbeitgeber insolvent und können ihre Pensionskassenzusagen nicht mehr einhalten, sind die Betriebsrentner bisher nicht geschützt – denn der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) muss in dem Fall nicht einspringen. Das wurde kürzlich vom Europäischen Gerichtshof bekräftigt.

Zugleich forderten die Richter die Bundesregierung auf, einen Insolvenzschutz auch für diesen bAV-Durchführungsweg einzuführen. Andernfalls müsse der Staat bei großen Verlusten eingreifen und Entschädigungen leisten. Werden auch Pensionskassen unter den PSV-Schirm genommen, wie das Bundesarbeitsministerium es nun plant, dürften die Absicherungskosten die Beiträge steigen lassen. Unter Umständen kann es für Arbeitgeber und ihre Beschäftigten dann ratsam sein, einen anderen Durchführungsweg zu wählen. Ein spezialisierter Makler kann bei dieser Frage neutralen Rat geben.


Krankenkassen müssen Anträge ihrer Mitglieder zügig bearbeiten

Gesetzlich Krankenversicherte können bei ihren Kassen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, wenn eine medizinisch sinnvolle Maßnahme nicht zum Leistungskatalog gehört. Die Kasse ist dann zu einer Einzelfallprüfung verpflichtet. Mit der darf sie sich nicht unbegrenzt Zeit lassen, wie das Sozialgericht Heilbronn kürzlich entschied: Wenn eine gesetzliche Krankenversicherung einen Antrag mehr als fünf Wochen lang unbeantwortet lässt, kann er als genehmigt gelten. Nach Ablauf der Fünf-Wochen-Frist kann der Antragsteller demzufolge von einer „Genehmigungsfiktion“ ausgehen.

Allerdings dürfen die Kassen in begründeten Fällen einen Aufschub verlangen. Voraussetzung ist, dass die Form gewahrt wird. Im Heilbronner Fall war das nicht gegeben: Die Krankenkasse hatte zwar innerhalb der Frist geantwortet und mitgeteilt, dass eine Entscheidung länger brauchen werde. Da Name und Unterschrift des Sachbearbeiters jedoch fehlten, war das Schreiben wegen Formfehlern ungültig. Die beklagte Kasse muss demnach die Kosten der beantragten Behandlung übernehmen.

 

Kommentar 0
Wetter in Wunsiedel
blockHeaderEditIcon

script-naturgefahren-check
blockHeaderEditIcon
telefon
blockHeaderEditIcon

Rufen Sie einfach an und klären Sie Ihre Fragen mit dem Experten Stefan Vetter:

Telefon: 09232-70880

video-makler-spart-geld
blockHeaderEditIcon
Link popup- ARD Reportage Berufsunfähigkeit
blockHeaderEditIcon
Bild-Beratungsgutschein
blockHeaderEditIcon

Beratungsgutschein im Wert von 89,00 Euro

e-book-cover-vers
blockHeaderEditIcon

Neu

E-Book Download als PDF

Versicherungs Ratgeber von Stefan Vetter Wunsiedel

Stefan Vetter lüftet das Versicherungs Geheimnis

link - tarifrechner-reiseversicherung
blockHeaderEditIcon
link - ladylike-krebs-schutzbrief
blockHeaderEditIcon
link - geldanlagerechner
blockHeaderEditIcon
link - gratis schulung BILD
blockHeaderEditIcon

 >> Jetzt klicken und anmelden

Gratis Schulung Geldanlage

e-book-cover-geld
blockHeaderEditIcon

NEU - E-Book von Stefan Vetter

Tipps für Ihre Geldanlage von Stefan Vetter

Erfolgreiche Tipps für Ihre Geldanlage

anzeige-google-adsense-300x600
blockHeaderEditIcon
fusszeile-maklerwun
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
Kein Problem. Geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich registriert haben.
*