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Nutzung von Vergleichsportalen, Kritisches zu Finanz-Start-ups und Streit um Unfall beim Kaffeeholen

 

Tipps für die Nutzung von Vergleichsportalen

Verbraucherschützer bemängeln, dass Check24, Verivox & Co. bei Weitem nicht so fair und unabhängig seien, wie es die Werbung suggeriert. Auch das Bundeskartellamt kritisierte im April, das Geschäftsgebaren der Vergleicher entspreche „nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform“. Wer sich dennoch bei den Vergleichsportalen auf die Suche nach dem besten Angebot für Versicherungen, Strom, Telekommunikation oder Finanzierungen macht, sollte diese fünf Fallen kennen:
1. Zweites Portal bedeutet nicht automatisch zweite Meinung: Auch wenn es optisch nicht wahrnehmbar ist, beziehen viele Portale ihre Vergleichsdaten aus ein und derselben Quelle. Das Impressum klärt darüber auf. Für einen echten Alternativvergleich sollte auf verschiedene Datenquellen geachtet werden.
2. Filter richtig einstellen: Vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass die Suchergebnisse häufig nur „geprüfte“ oder ähnlich eingegrenzte Angebote zeigen. Auch wenn man „alle“ auswählt, ist damit kein Gesamtmarktvergleich gewährleistet – oft nehmen nicht alle Anbieter teil.
3. Zusatzangebote wegklicken: Oft werden noch kurz vor Vertragsschluss zusätzliche Leistungen bzw. Produkte angeboten, die von vornherein aktiv geschaltet sind. Bei Finanzierungen beispielsweise kann das eine Restschuldversicherung sein, die gern mal als alternativlos präsentiert wird. Wer eine braucht, bekommt sie in der Regel anderswo günstiger.
4. Von Niedrigzinsen nicht blenden lassen: Beim Kreditvergleich wird häufig eine Spanne angegeben, wobei der niedrigere Wert die Rankingposition bestimmt. Bei zwei Dritteln aller Kunden läuft es am Ende aber eher auf den höheren Wert hinaus.
5. „Position 0“ beachten: Vor dem eigentlichen Ranking finden sich oft Angebote auf der sogenannten „Position 0“. Sie stehen dort nicht wegen ihrer Qualität oder ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses, sondern weil die Anbieter für die Position bezahlen. Genau hinzuschauen lohnt sich also.

 

Was Verbraucher bei Finanz-Start-ups kritisch sehen

In den letzten Jahren sprossen die sogenannten FinTechs wie Pilze aus dem Boden. Sie bieten beispielsweise Versicherungen oder Bankdienstleistungen, meistens per App. Wie eine aktuelle YouGov-Umfrage zeigt, stehen die Bundesbürger den Angeboten grundsätzlich positiver gegenüber als noch 2016. Zugleich halten 60 Prozent die FinTechs aber für zu intransparent und wenig reguliert. Dadurch werde der Markt für Finanzdienstleistungen noch unübersichtlicher. Rund die Hälfte hat überdies Datenschutzbedenken.

Dass nicht alle durchstartenden Unternehmen ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden, zeigte vor einigen Monaten das Beispiel der „Smartphone-Bank“ N26. Das mit einer schicken App aufwartende Finanzinstitut sah sich massiver Kundenkritik ausgesetzt, da gehäuft Konten per Phishing gekapert und leer geräumt wurden. Die Kunden erfuhren davon über Wochen nichts, da kein Bankmitarbeiter erreichbar war und sie keinen Zugriff auf ihre Kontodaten hatten. N26 entschuldigte sich später für die Versäumnisse und kündigte an, den Kundensupport aufzustocken.

 

Kaffee zwischendurch ist eine „höchstpersönliche Verrichtung“

Wer sich bei der Arbeit zwischen zwei Terminen schnell mal einen Kaffee beim Bäcker holt, ist auf dem Weg nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Denn wenn ein Weg nicht betrieblich erforderlich ist, sondern der privaten Verpflegung dient, gehört er in den Bereich der „höchstpersönlichen Verrichtungen“. Das entschied nun das Landessozialgericht Thüringen im Fall einer Pflegedienst-Mitarbeiterin, die beim Coffee-to-go-Holen zwischen zwei Terminen gestürzt war und sich Blessuren am Knie zugezogen hatte. Ihren Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hatte die Berufsgenossenschaft abgelehnt, da es sich nicht um einen Arbeitsweg gehandelt habe. Die Richter stimmten dem zu, denn das Kaffeeholen sei eine eigenwirtschaftliche Aktion ohne sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Weitere Beispiele zu Arbeitsunfälle mit kuriosen Urteilen finden Sie in folgendem Blogartikel. Für Missgeschicke, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind, gibt es private Unfallpolicen. Je nach Ausgestaltung kosten sie nur wenige Euro im Monat.

 

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