Hunderttausende Frührentner erhalten Grundsicherung

Laut den veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 28. März 2025 erhielten im Dezember vergangenen Jahres 522.165 Personen eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Zum Vergleich lag im Jahr 2023 die Zahl bei 522.080. Bereits seit 2003 besteht für einen Erwachsenen Anspruch auf eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung, sofern er voll erwerbsgemindert ist und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann. Anspruchsberechtigt sind Betroffene maximal bis zur Erreichung der Altersgrenze, ab der sie Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente haben.

Anzahl der Empfänger fünfhöchster Stand

Seit 2021 kam es nun zum ersten Anstieg, nachdem zuvor drei Jahre in Folge ein Rückgang bezüglich der Anzahl der Bezieher zu verzeichnen war. Im letzten Jahr war dies der fünfthöchste Stand hinsichtlich der Einführung der Grundsicherung 2003. Mehr Leistungsbezieher gab es nur in den Jahren 2020 (534.520), 2021 (533.595), 2022 (530.745) und 2019 (523.074).

Mittlerweile zehn Jahre erhalten über eine halbe Million Erwerbsgeminderte Leistungen

Die Zahl der Erwerbsgeminderten, die auf diese spezielle Sozialhilfe angewiesen sind, bleibt weiterhin auf hohem Niveau. Inzwischen empfangen seit zehn Jahren in Folge mehr als 500.000 Personen eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Grundsicherung trotz gesetzlicher Erwerbsminderungsrente

Aus den Des

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Altersarmut – immer mehr Bürger erhalten Grundsicherung

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Bürger, die Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter erhielten, weiter angestiegen. Laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes empfingen im Dezember 2015 1.038.008 Personen staatliche Zuwendungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII). Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung innerhalb von 12 Jahren. Im Einführungsjahr 2003 bekamen lediglich 438.831 Personen diese Unterstützung.

Durchschnittlicher Regelsatz € 374

Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Hilfsbedürftigen um 3,5 Prozent – damit waren hierzulande noch nie so viele Menschen auf entsprechende Sozialleistungen des Staates angewiesen. Als Grund- oder Mindestsicherung, auch Grundversorgung, werden bedarfsorientierte und bedürfnisgeprüfte Sozialleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes bezeichnet. Die Leistungen richten sich nach § 42 SGB XII und entsprechen denen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe. Die Leistungen werden nach Regelsätzen pauschaliert bemessen, die von den Landesregierungen festgelegt werden (§ 28 Abs. 2 SGB XII). Seit 01. Januar 2016 beträgt der monatliche Regelsatz € 404 für Alleinstehende bzw. für den Haushaltsvorstand und für Partner und Eheleute jeweils € 364. (Quelle: Wikipedia)

Mehr Altersarmut

Von 512.198 auf 536.121 (+ 4,67 Prozent) hat sich die Anzahl der Ruheständler gegenüber 2014 erhöht, de

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