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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

    BGH stärkt Rechte von Darlehensnehmern und alle sechs Minuten ein Wohnungseinbruch

    Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern 

    In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23). 

    Die Richter gaben dem Kläger Recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp € 16.000 von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.

    Alle sechs Minuten ein Wohnungseinbruch 

    Rund 90.000 Einbrüche in Häuser und Wohnungen verzeichneten die deutschen Versicherer 2024. Damit verfestigt sich offenbar das Niveau, das vor der Pandemie (2019) und auch bereits 2023 verzeichnet wurde. Die langfristige K

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    BGH-Urteil - Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

    Die Europäische Zentralbank (EZB) führte in der Niedrigzinsphase Mitte 2014 erstmals den Negativzins ein. Damit mussten Kreditinstitute für überschüssiges Kapital, das sie kurzfristig dort parkten, Strafzinsen zahlen; in der Spitze betrug der Zinssatz 0,5 Prozent. Diese Verwahrentgelte - so wurden die Kosten umschrieben - gaben zahlreiche Banken an ihre Kunden weiter. Zunächst einmal galt die Regelung einzig für Geschäftskunden oder Privatkunden mit hohen Einlagen, später traf es dann immer mehr Neukunden. Im Juli 2022 schaffte die EZB die Negativzinsen ab und die Geldinstitute erhoben auch keine Verwahrentgelte mehr.

    Verbraucherzentralen bekamen zum Teil Recht

    Das Erheben von Verwahrentgelten hielten Verbraucherzentralen für rechtswidrig und verklagten mehrere Banken und Sparkassen. Vom Bundesgerichtshof (BGH) bekamen sie nun zum Teil Recht (Az. ZR 102/24 u.a.). Der BGH entschied nämlich, dass für Gelder, die auf Tagesgeld- oder Sparkonten liegen, grundsätzlich keine Negativzinsen berechnet werden dürfen und erklärte entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis für unzulässig. Negativzinsen bei Spar- und Tagesgeldkonten würden dem Vertragszweck, sprich Sparen, "diametral entgegenstehen", so der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs und Vorsitzender des 11. Zivilsenats, Jürgen Ellenberger.

    Zweck der Spareinlagen ist, das Vermögen von natürlichen Personen mittel- bis langfristig aufzubauen und d

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    Überraschendes BGH-Urteil zugunsten Bankkunden

    Ein Ende April getroffenes Urteil (Az. XI ZR 26/20) des Bundesgerichtshofes (BGH) bezüglich Gebührenerhöhungen im Bankgeschäft, die sich aus unrechtmäßigen Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben haben, kann den deutschen Kreditinstituten mehrere Milliarden Euro kosten. So berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) und beruft sich dabei auf eine Untersuchung des Verbraucherportals Biallo.de. Mehr als fraglich dabei ist allerdings, ob Kunden auch Geld von ihrer Bank zurückbekommen.

    € 4,72 Milliarden zu viel verlangter Kontogebühren

    Dem Artikel zufolge, analysierte das Vergleichsportal die Preisverzeichnisse von 1.250 Geldhäusern sowie die Entwicklung der Kosten seit dem Jahr 2018. Das Ergebnis ist verblüffend. Bei rund 96 Millionen privater Girokonten wurde eine Summe in Höhe von € 4,72 Milliarden zu viel an Kontogebühren verlangt. Dieser Betrag errechnet sich - vom BGH als rechtswidrig erkannt - aus Preiserhöhungen bei Fixkosten (beispielsweise Monatspauschalen) und aus Kosten der Girocard. Durchschnittlich beliefe sich damit der Erstattungsbetrag pro Kunde auf knapp € 50.

    Kreative Kostengestaltung

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Institute bestehende Kosten erhöht haben bzw. kreativ waren beim Erfinden neuer. Dazu zählen Extragebühren für das Zahlen mit der Girocard. Werden diese zu den bereits genannten addiert, so erhöht sich der Betrag von jedem Kunden auf rund € 100. All

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    BGH trifft kundenunfreundliches Urteil zu gekürzter Überschussbeteiligung

    Erst kürzlich reduzierte der Branchenprimus Allianz den Rechnungszins einiger Rentenversicherungstarife von ehemals 1,75 auf nunmehr 1,25 Prozent. 750.000 Verträge fallen diesem Beschluss zum Opfer, bei denen nun die betroffenen Kunden weniger garantierte Rente erhalten. Getreu dem Motto eine schlechte Nachricht kommt selten alleine, dringt eine Streitigkeit an die Öffentlichkeit, die ein negatives Licht auf die Allianz Lebensversicherung wirft. Hier geht es um die grundsätzliche Frage der Versicherungskonzerne, ob ein Versicherer die Überschussbeteiligung der Kunden senken darf, um einen vorgeschriebenen Sicherungsbedarf zu decken, während er aber gleichzeitig Gewinne an den Mutterkonzern abführt?

    Überschussbeteiligung fast halbiert

    Nun hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über einen Fall zu entscheiden, bei dem sich die Überschussbeteiligung  eines Versicherungskunden der Allianz nahezu halbierte. Ihm stellte man im Jahr 2010 Überschüsse von gut € 11.300 für einen 1987 abgeschlossenen Vertrag in Aussicht. Doch zum Ablauf des Vertrages im Jahr 2014 kam die böse Überraschung - nur knapp € 6.400 kamen zur Auszahlung. Der Kunde zog daraufhin vor Gericht, da für ihn der Verdacht aufkam, der Versicherer habe gegen das Ausschüttungsverbot verstoßen. Das Verbot bedeutet, dass eine Versicherungsgesellschaft die Bewertungsreserven bzw. den Überschuss nicht dadurch reduzieren da

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