PKV für Familien mit Kindern – deshalb ist sie so wertvoll

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 13.05.2025 von Rene Weihrauch. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    PKV oder GKV? In einigen Fällen haben Familien die Wahl, ob sie ihre Kinder privat oder gesetzlich krankenversichern. Das hängt im Wesentlichen vom Versicherungsstatus der Eltern und von deren Einkommen ab. Doch selbst wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind und das Kind automatisch in die beitragsfreie GKV-Familienversicherung kommen kann, besteht die Möglichkeit, Sohn oder Tochter  privat abzusichern. Wegen der hohen Leistungsstandards der PKV ziehen Eltern diese Option. Warum ist das so? 

    Mit krankem Kind schnell zum Facharzt

    „Eines der Hauptargumente für die PKV ist der schnellere Zugang zu Fachärzten sowie die bessere Betreuung und Behandlung im Krankenhaus“, sagt Michèle Pino, Maklerreferentin Krankenversicherung bei der Inter Versicherungsgruppe. Gerade bei einer ernsthaften Erkrankung sei es von unschätzbarem Wert, wenn das Kind möglichst rasch von einem Experten oder einer Expertin untersucht wird. Und sollte eine stationäre Behandlung notwendig sein, kümmert sich nicht der jeweils diensthabende Arzt um den kleinen Patienten, sondern fachärztliche Spezialisten, wie der Chefarzt oder die Chefärztin.  

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    Wie sich die Hausratversicherung mit der Inflation mitbewegt

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 23.04.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Um ein Problem in der Hausratversicherung anzugehen, bauen wir zunächst einen bekannten Werbespruch um: „Wohnst du noch, oder blechst du schon?“ Denn was ein ziemlich bekanntes schwedisches Möbelhaus mit seinem – nach dem Hotdog – wohl bekanntesten Produkt tat, dürfte selbst harte Fans verärgert haben: Der Preis für ein weißes Billy-Regal zog quasi im Inbus-Umdrehen von 39,99 Euro im Dezember 2021 auf 59,99 Euro im Januar 2023 an. Ein Aufschlag von 50 Prozent in knapp über einem Jahr. Magazine wie der „Focus“ schäumten. Anschließend sollte eine neue Fertigungstechnik den Preis wieder drücken. Heute kostet Billig-Billy im Online-Shop 49,99 Euro.

    Gierflation?

    Ob das noch Inflation oder doch schon Gierflation ist, sei dahingestellt. Doch Billy, der sogar einem weltweiten Preisvergleichsindex zugrunde liegt, zeigt exemplarisch, was in der großen Inflation in den Jahren 2021 bis 2024 an der Preisfront in Deutschland zum Teil los war.

    Womit sich die Frage stellt, was das mit der Hausratversicherung macht. Die soll ja schließlich einen neuen Billy kaufen und noch viele weitere Einrichtungs- und auch Sammlergegenstände mehr, falls etwas passiert. Im E

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    Es geht um € 10 Milliarden: Krankenkassen verklagen Bund wegen Kosten für Bürgergeldbezieher

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 11.09.2025 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Immer wieder hatte der GKV-Spitzenverband den Bund aufgefordert, sich finanziell an der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehern zu beteiligen. Passiert ist nichts. Jetzt reicht es den Kassen, sie ziehen gegen den Bund vor Gericht.

    Gebetsmühlenartig haben einzelne Krankenkassen-Chefinnen und -Chefs und auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuletzt von der Politik Folgendes gefordert: Die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehern sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht alleine den gesetzlich Krankenversicherten aufgebürdet werden. Der Bund müsse sich an den Kosten beteiligen.

    Politik kam Forderungen nicht nach

    Aber die Politik zeigte sich stur und kam den Forderungen nicht nach. Auch im nun endlich vorliegenden ist ein solcher Posten nicht vorgesehen. Das hat jetzt Konsequenzen. Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, die Sache vor Gericht klären zu wollen. „Jahr für Jahr bleibt der Bund den gesetzlichen Krankenkassen rund € 10 Milliarden schuldig“, sagt Susanne Wagenmann vom GKV-Spitzenverband laut einer Pressemitteilung. Zuvor hatte „ZDF heu

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    Hausratversicherung: Versicherte sollten in neue Tarife wechseln

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 29.04.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Bei grober Fahrlässigkeit verstehen die Analysten von Franke und Bornberg keinen Spaß. Wer in der Hausratversicherung in solchen Fällen nicht zahlt, bekommt auch nicht die Spitzennote von FFF+.

    Grobe Fahrlässigkeit besonders hoch gewichtet

    In seinem aktuellen Rating zur Hausratversicherung gewichtet Franke und Bornberg besonders hoch, wie Versicherer mit grober Fahrlässigkeit umgehen. Wenn also der Kunde die erforderliche Sorgfalt besonders schwer verletzt – also: wirklich hart was verbockt.

    Die Analysten verlangen für eine Top-Note, dass Versicherer auch in solchen Fällen problemlos zahlen und nicht etwa über den Grad der Fahrlässigkeit streiten. So ein Vertrag biete mehr Schutz und bedeute für Versicherte weniger Stress im Schadenfall.

    „Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit ist gelebter Verbraucherschutz. Das senkt Komplexität und fördert Vertrauen“, meint Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

    Basisvarianten greifen oft nicht

    Vor allem Basisvarianten mit niedrigen Prämien greifen oft nicht bei grober Fahrlässigkeit. Manche Versicherer zahlen nur bei Schäden unter e

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      Ratgeber Versicherungen von Stefan Vetter

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