Mai 27 2025

Sommerzeit ist Zeckenzeit

Der Sommer steht vor der Tür. Bei strahlendem Sonnenschein wandern gehen, durch den Wald, über Wiesen und Felder laufen und einfach unbeschwert die Natur genießen – für viele ist das eine Vorstellung von purer Entspannung. Gerade in der wärmeren Saison wird diese Entspannung jedoch oft getrübt, da in dieser Zeit vermehrt Zecken unterwegs sind, die besonders gern im hohen Gras lauern.

Schwere Erkrankungen

Das Gefährliche an Zeckenbissen ist, dass sie schwere Erkrankungen, wie zum Beispiel die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sowie die Borreliose (auch Lyme-Borreliose genannt), nach sich ziehen können. Der Biss selbst kann dabei allerdings häufig lange Zeit unentdeckt bleiben. Wird die Zecke beziehungsweise der Zeckenbiss dann entdeckt, sind oftmals bereits erste Symptome eingetreten. Oder die Beschwerden treten wie bei der Borreliose erst Wochen oder Monate später auf und viele Betroffene bringen die Symptome dann gar nicht mehr mit einem Zeckenbiss in Verbindung.

In jedem Fall können auf die Betroffenen als eine der negativen Krankheitsfolgen bleibende Leistungseinschränkungen zukommen. Hier kann Ihren Kunden eine Unfallversicherung helfen, welche die Folgen von Zeckenbissen mitversichert.

Der Zeckenbiss in der Unfallversicherung

Der “Zeckenbiss” ist in vielen Unfallversicherungen berücksichtigt und die Tarife beinhalten mittlerweile Klauseln für Zeckenstiche/-bisse und geben bei einer verbleibenden Leistungseinschränkung finanzielle Hilfestellungen – sprich, sie gehen voll in die Schadenregulierung.

Meldefrist beachten

Was besonders wichtig in Punkto Zeckenbisse und Versicherungen ist, ist die Meldefrist. Hierbei gibt es leider ein paar Stolperfallen, die zu beachten sind. Denn bezüglich der Unfallmeldung gibt es eine wichtige Unterscheidung: Es gilt nicht der Zeckenbiss selbst als Unfall-Ereignis, sondern der Zeitpunkt, ab welchem die ersten Symptome auftreten und durch einen Arzt diagnostiziert werden.

Schwierigkeiten in der Praxis

Schwierig wird es dann in dem Fall, wenn – wie oben im Zusammenhang mit der Borreliose erwähnt – ein längerer Zeitraum zwischen dem Zeckenbiss und dem Ausbruch der Beschwerden liegt und die Symptome eventuell gar nicht als Folgen eines Zeckenbisses erkannt werden. So kann es passieren, dass der Zeitraum bis zur Meldung des Unfallereignisses noch größer wird, da es länger dauert, bis klar wird, dass die Symptome überhaupt Auswirkungen eines Bisses sind.

Ist der Zeitraum zwischen dem Unfallereignis (Auftreten erster Symptome) und der Meldung bei der Versicherung jedoch zu lang, dann könnte die Meldefrist bereits abgelaufen sein. Viele Versicherer sind in diesem Fall leistungsfrei.

Das Kleingedruckte beachten

Wie in vielen anderen Bereichen gibt es hier auch beim Thema Meldefrist Unterschiede zwischen den einzelnen Bedingungswerken. Hier gilt es, auf das Kleingedruckte zu achten. Weiterhin sollte diese Klausel nicht nur auf Zeckenstiche/-bisse abgestellt sein, sondern allgemein auf Insektenstiche/-bisse und sonstige durch Tiere verursachte Hautverletzungen. Ein versierter Versicherungsmakler hilft ihnen dabei weiter.

 

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