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    Juli 31 2014

    Geldanlage – worauf Sie achten müssen

     

     

    1) Welchen Anlagehorizont haben Sie und wieviel % des Anlagebetrages benötigen Sie - kurzfristig (1-3 Jahre), mittelfristig (3-7 Jahre) und langfristig (über 7 Jahre)?

     

    2) Welche Ziele bezwecken Sie mit ihrer Geldanlage?

     

    3) Wieviel Rendite ist dafür notwendig?

     

    4) Welches Risiko sind Sie bereit für das Erreichen der Anlageziele einzugehen?

     

    5) Treffen Sie keine Anlageentscheidung, die rein auf Steuervorteilen oder geringen Kosten basiert.

     

    6) Finger weg von nicht nachvollziehbaren, unüberschaubaren Konzepten, im Zweifelsfall ist der Bauch der bessere Ratgeber. Beachten Sie den Grundsatz: „Kaufe, was Du verstehst – verstehe, was Du besitzt!“.

     

    7) Machen Sie nicht den Fehler, bei der Geldanlage der Masse hinterher zu laufen. Sie steigen dann erst ein, wenn statt Gewinne nur noch Verluste möglich sind.

     

    8) Gegen den Strom schwimmen, fällt den meisten Anlegern schwer, bringt langfristig aber höhere Gewinne.

     

    9) Streuen Sie über verschiedene Anlageklassen und legen nicht alle Eier in einen Korb. So reduzieren Sie das Risiko und steigern Ihren Anlageerfolg.

     

    10) Bei Marktturbulenzen gilt es, Ruhe zu bewahren und nicht panikartig den Kopf zu verlieren. Besprechen Sie mit Ihrem Berater, ob die gewählten Anlagen in diesem Umfeld zu Ihrer Anlagestrategie passen.

     

    11) Mindestens einmal im Jahr gilt es, das Depot zu prü

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    Juli 30 2014

    Rechtsschutzversicherung

    Die Zahl der Streitfälle steigt ständig und schnell kann man in einen Streitfall mit immensen Kosten verwickelt sein. Das liegt zum Teil daran, dass sich heute der Freundeskreis vieler Bundesbürger auf soziale Medien beschränkt und persönliche Kontakte in Ihrer ursprünglichen Form, wie Sportverein oder Feuerwehr, in den Hintergrund treten. Somit wird weniger miteinander gesprochen. Zum anderen gibt es immer mehr Rechtsanwälte, die Geld verdienen wollen und müssen, deshalb werden Auseinandersetzungen häufig vor Gericht ausgetragen. Ein Streitwert von € 10.000 verursacht bereits in erster und zweiter Instanz Kosten von über € 9.700!

    Welche Bereiche sind versicherbar?

    Über eine Rechtsschutzversicherung können die Bereiche Privat, Beruf und Haus/Grundstück - hierzu zählen auch Mietstreitigkeiten - abgedeckt werden. Weiterhin „großer Fußgängerrechtsschutz“, d.h. es besteht Deckung für jegliche Form der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Auch der Vermieter kann sich gegen Streitigkeiten mit dem Mieter absichern.

    Freie Anwaltswahl

    Übernommen werden Leistungen für den Anwalt bei freier Anwaltswahl, Sachverständigenkosten, Gerichtskosten inklusive Zeugenauslagen, Verfahrenskosten vor Verwaltungsgerichten, sowie Kosten der Zwangsvollstreckung und Strafkautionsdarlehen.

    Die aktuellen Tarifen beinhalten eine kostenlose Anwalts-Hotline. Dort erhalten Sie umgehend eine grundsätzliche Einschätzung Ihres juristischen Proble

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    Juli 30 2014

    Privathaftpflichtversicherung

     

    Hierbei handelt es sich um die wichtigste private Versicherung überhaupt. Allerdings besitzen diese nur ca. zwei Drittel der deutschen Haushalte. Es werden Schäden versichert, welche Sie einem Dritten zufügen. Dies kann eine Lappalie sein z.B. ein heruntergefallener Bilderrahmen im Wert von € 10 bis zum Worstcase-Szenario, wenn Sie über die Straße gehen, ein Fahrradfahrer muss Ihnen ausweichen, prallt gegen einen Gartenzaun und ist querschnittsgelähmt.

    Neue Verträge besser

    Durch den Konkurrenzdruck in den letzten Jahren hat sich der Deckungsumfang beträchtlich zugunsten des Versicherungsnehmers erhöht. Bitte prüfen Sie, ob folgende Leistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind:

    - Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen

    - Forderungsausfalldeckung

    - Gefälligkeitshandlungen

    Verträge, die vor längerer Zeit abgeschlossen wurden, sind teurer und leistungsschwächer als die der neuen Tarifgeneration. Außerdem ist die Deckungssumme häufig zu niedrig. Beachten Sie, dass diese mindestens € 3 Millionen beträgt. Bei vielen Verträgen aus DM-Zeiten sind nur 1 oder 2 Millionen DM versichert.

    Deliktunfähigkeit

    Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres und bis zum zehnten Lebensjahr im Straßenverkehr, sind Kinder nicht schuldfähig. Sie können für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Wo kein Schadenersatz fällig ist, greift auch keine Haftpflichtversicherung. Für Eltern ist somit der Einschluss deliktun

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    Hausratversicherung

    Dieser Vertrag versichert das Inventar Ihrer Wohnung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruch/Vandalismus. Elementarschäden können ebenfalls eingeschlossen werden – Definition hierzu unter: Wohngebäudeversicherung.

    Definition Hausrat

    Wie definiert sich der Hausrat? Ganz einfach, alles was raus fällt, wenn man das Haus oder die Wohnung auf den Kopf stellt, gehört dazu. Ein einfaches Beispiel - nach Blitzeinschlag ist die Leitung in der Wand versichert durch die Wohngebäudeversicherung, das angeschlossene Endgerät wie TV, PC usw. durch die Hausratversicherung.

    Berechnungsgrundlage

    Für die Berechnung der Versicherungssumme werden € 650 pro qm zu Grunde gelegt, multipliziert mit der Größe ihrer Wohnung ergibt sich der entsprechende Wert. Wichtig ist der Unterversicherungsverzicht, d.h. der Versicherer prüft nicht, ob im Schadensfall die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert.

    Grobe Fahrlässigkeit

    Zusätzlich sollte grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen sein, Beispiele dazu: Kerze brennt und Sie verlassen das Zimmer, Spül- bzw. Waschmaschine läuft und Sie gehen einkaufen, das Fenster ist gekippt, niemand ist zuhause und es wird eingebrochen.

    Mitversicherung von Fahrrädern

    Fahrräder sind mitversichert bei schwerem Diebstahl, beispielsweise bei Einbruch in den verschlossenen Kellerraum. Der einfache Diebstahl – dabei handelt es sich um alltägliche Situationen wie das

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      Wetter in Wunsiedel
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      Rufen Sie einfach an und klären Ihre Fragen mit dem Experten Stefan Vetter:

      Telefon: 09232-70880

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