E-Scooter gemietet: Wer zahlt eigentlich für Schäden?
(21 x gelesen)E-Scooter gemietet: Wer zahlt eigentlich für Schäden?
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 25.02.2025 von Barbara Bocks. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.
Im vergangenen Jahr waren laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 990.000 E-Scooter in Deutschland unterwegs. Das sind 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Rund 210.000 Leih-Roller unter anderem von Tier und Lime, stehen laut aktuellen Zahlen von Statista und dem GDV zum Ausleihen an der Straße bereit.
Mit geliehenen E-Scootern passieren doppelt so viele Unfälle
Und obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent der Gesamtmenge an E-Scootern auf deutschen Straßen ausmachen, sorgen sie laut GDV für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der KFZ-Haftpflichtversicherung. Im Jahr 2023 kamen auf 100 Leih-E-Scooter 0,9 Unfälle, also knapp 1.890 Unfälle pro Jahr.
Verleiher versichert E-Scooter ausreichend
Aber was passiert eigentlich, wenn es mal kracht? „Grundsätzlich müssen sich Nutzer keine Sorgen um die Haftpflichtversicherung machen – der Verleiher sorgt dafür, dass die E-Scooter ausreichend versichert sind“, beruhigt Melanie Freund-Reupert von der Rating-Agentur Ascore.
Jetzt kommt aber das große Aber: Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung des Anbieters deckt nur Schäden an D
Volksfestbesuch trotz Krankschreibung
(75 x gelesen)Volksfestbesuch trotz Krankschreibung
Aktuell laufen in vielen Regionen die Volks- und Stadtfeste mit Livemusik, Essensständen, Bierzelten und Vergnügungen aller Art. Einfach den Alltag vergessen und feiern gehen, das klingt schon verlockend, auch für manche Arbeitnehmer die krankgeschrieben sind. Doch wie gestaltet sich die Sachlage wenn ein Angestellter mit "gelbem Schein" auf dem Festgelände gesehen wird? Kann der Arbeitgeber hier einschreiten oder droht gar die Kündigung?
Teilnahme an einer Karnevalsveranstaltung
Bei einem verhandelten Fall vor dem Landarbeitsgericht (LAG) Köln ging es nicht um den Besuch eines Sommerfestes, sondern um die Teilnahme an einer Faschingsveranstaltung. Die grundsätzliche Einschätzung des Tatbestandes ist in etwa vergleichbar. Zur Klärung stand das Verhalten eines Arbeitnehmers, der während der Faschingssaison gleich zweimal krankgeschrieben war, jedoch bei Aktivitäten seines Karnevalsvereins gesehen wurde. Der Arbeitgeber vermutete daraufhin eine vorgetäuschte Erkrankung und sprach die fristlose Kündigung aus.
Bloße Vermutung reicht nicht aus
Die Richter des LAG stellten allerdings klar, dass eine bloße Vermutung nicht ausreicht um dem Mitarbeiter zu kündigen. Vielmehr muss konkret der Nachweis erbracht werden, die Krankschreibung sei unrechtmäßig erfolgt, etwa durch eine ärztliche Fehleinschätzung oder absichtliche Simulation von Beschwerden durch den Beschuldigten.
Im verhandelten Fall nahm der Arbeitnehmer
Drei verrückte Urteile aus dem echten Leben
(60 x gelesen)Drei verrückte Urteile aus dem echten Leben
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 14.02.2025. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Eine Richterin testet eigenhufig den Reitplatz, eine Mieterin bekämpft eine lärmende Nähmaschine, und ein Oberregierungsrat der Bafin schläft gern aus. Die Spezialisten der Arag Rechtsschutzversicherung haben wieder drei amüsante oder kuriose Urteile aus dem Alltag deutscher Gerichte zusammengetragen. Wir geben sie hier wieder.
Richterin auf hohem Ross
Privates und Berufliches trennen – das ist in vielen Jobs Grundsatz. Gerade bei Gericht sollte es allerdings noch einmal mehr beachtet werden. Eine Richterin indes sah das anders und versuchte zwischendurch, ihr Hobby zum Beruf zu machen. Und so schwang sie sich während eines Verfahrens, in dem es um den Werklohnanspruch für den Bau einer Reitanlage ging, eben mal selbst auf ihr Pferd, testete die Qualität des Reitsandes und befand gemeinsam mit dem Zossen, dass die Anlage fertig und die Zahlung fällig sei.
Das Oberlandesgericht in Celle war jedoch anderer Meinung: Auch 41 Jahre Reiterfahrung, einschließlich diverser Abzeichen, wiege die Kenntnisse eines Sachverständigen nicht auf. Und der war zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen. Das ursprüngliche Urteil wurde aufgehoben und der Reitplatz musste nachgebessert werden. Im
Hund stirbt zuhause
(108 x gelesen)Hund stirbt zuhause
Für viele Menschen markiert der Tod ihres geliebten Hundes das Ende einer innigen und langen Beziehung. Ist das Haustier zuhause verstorben, sind Hilflosigkeit und Trauer häufig sehr groß. Doch neben Emotionen stehen auch einige rechtliche Schritte an. Dieser Beitrag liefert Ihnen einige hilfreiche Ratschläge dazu.
Tierärztliche Bestätigung
Nach dem Tod des Hundes ist es ratsam einen Tierarzt zu kontaktieren der den Tod des Tieres medizinisch in Schriftform bestätigt. Für diese Bescheinigung besteht keine gesetzliche Verpflichtung, doch ist sie nützlich bei der Abmeldung der Hundesteuer sowie der Kündigung von Versicherungen. Die Kosten liegen je nach Praxis und Region im Bereich zwischen € 20 und € 50.
Abmeldung der Hundesteuer
Die Hundesteuer endet nicht automatisch mit dem Tod des Tieres. Um weitere Zahlungen, Fristversäumnisse oder Missdeutungen zu vermeiden ist eine rasche Abmeldung bei der zuständigen Kommune erforderlich. Meist reicht hierfür eine Mitteilung per Mail oder ein Brief, der das Todesdatum enthält. Einige Städte und Gemeinden verlangen zusätzlich die eben angesprochene tierärztliche Bescheinigung bzw. die Rückgabe der Hundemarke.
Kündigung der Tierhalterhaftpflichtversicherung
Durch den Tod des Tieres entfällt das zu versichernde Risiko und die Versicherung kann außerordentlich gekündigt werden. Im Regelfall genügt dafür ein formloses Schreiben an den Versicherer mit Datum des Todestages. Einig