Rentenlücke: Bis zu € eine Million fehlen im Alter
(15 x gelesen)Rentenlücke: Bis zu eine Million Euro fehlen im Alter
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 21.02.2025 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Die Rentenlücke im Alter erwischt viele Menschen kalt. Wird schon nicht so schlimm werden, denken sich viele – und dann kommt das dicke Ende. Denn die Rentenlücke von Durchschnittsverdienern kann sich bis ins hohe Alter auf rund eine Million Euro summieren. Das hat das Verbraucherportal „Finanztip“ errechnet.
Wie sind die Journalisten dabei vorgegangen? Die Rechnung basiert auf folgenden Annahmen:
• Es geht um eine heute 30-jährige Person,
• diese verdient € 50.000 brutto im Jahr,
• sie möchte 80 Prozent ihres letzten Netto-Gehalts zur Verfügung haben,
• die Person geht mit 67 Jahren in Rente,
• es wird eine jährliche Rentensteigerung von 1,7 Prozent angenommen,
• die Inflationsrate beträgt 2 Prozent pro Jahr,
• die Lebenserwartung der Musterfälle wird variiert und orientiert sich an der Kohortensterbetafel 2023 des Statistischen Bundesamtes.
Bei 100 Jahren Lebenserwartung beträgt die Rentenlücke rund € eine Million. Bei 20 Rentenjahren würde die Rentenlücke immer noch über € 500.000 liegen, so Finanztip.
Viele Menschen verlassen sich zu sehr auf die gesetzliche Rente
„Es ist wichtig, sich an große Zahle
Welchen Betrag muss der Selbständige für die Rente sparen
(10604 x gelesen)Welchen Betrag muss der Selbstständige für die Rente sparen?
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert. Der Beitragssatz liegt seit 01.01.15 bei 18,7 Prozent. Somit wird bei einem monatlichen Bruttoverdienst von beispielsweise € 5.000 automatisch der Betrag von € 935 an die GRV gezahlt. Das fällt allerdings nicht besonders auf, da der Arbeitnehmer dieses Geld nie in Händen hält. Es wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt, wobei dieser die Hälfte davon bezahlt. Monat für Monat wird die Summe zwangsweise für den Ruhestand gespart.
Überschlägige Rentenberechnung für Arbeitnehmer
Annähernd lässt sich die Höhe der gesetzlichen Altersrente nach der folgenden einfachen Formel berechnen: aktuelles Bruttomonatseinkommen : 100 x Jahre bis zur Rente. Für unser o.g. Beispiel ergibt sich für einen 37-jährigen Arbeitnehmer folgende Rechnung: € 5.000 : 100 = € 50 x 30 = € 1.500 Rente. Hierbei handelt es sich um einen Bruttowert, von dem noch Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Steuern abgezogen werden.
Rentenlücke
Diese Berechnung verdeutlicht, was eine „Rentenlücke“ ist, denn bei einem aktuellen Nettolohn von rund € 2.800 – 3.000 bleibt lediglich eine Bruttorente von € 1.500 übrig. Möchte der Arbeitnehmer sein Einkommen auf gleichem Niveau halten, fehlen ihm weitere € 1.500. Dass man im Ruhestand weniger Geld braucht, ist eine Milchm1y1z2