Kieferorthopädie: Brauchen Kinder eine private Absicherung
(93 x gelesen)Kieferorthopädie: Brauchen Kinder eine private Absicherung
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 20.05.2025 von Rene Weihrauch. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag in Auszügen inhaltlich verwenden zu dürfen.
Wie bei so vielen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gilt auch bei der Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche: Die GKV bietet eine solide Grundversorgung, übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Eltern, die ihre Kinder darüber hinaus absichern wollen, können dies optimalerweise im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Kinder machen (oder falls das nicht möglich ist, eine private Zahnzusatzversicherung abschließen).
Fehlstellungen bei Kieferorthopädie in fünf Gruppen unterteilt
Der Hintergrund: Zahnfehlstellungen sind medizinisch in fünf genau definierte Schwergrade eingeteilt, die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). KIG 1 und 2 umfassen leichte Fehlstellungen, deren Behandlung „nur“ ästhetisch geboten oder allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen medizinisch sinnvoll sind. Da aber keine medizinische Notwendigkeit besteht, übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für solche Behandlungen nicht. Erst bei starken bis sehr starken Fehlstellungen der Gruppen 3 bis 5 zahlt die GKV. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen zum Beispiel obere Schneidezähne eine